Siehe Bemerkung 1) in Unterabschnitt 2.2.52.4:
"Verdnnungsmittel Typ B darf jeweils durch Verdnnungsmittel Typ A ersetzt werden. Der Siedepunkt des Verdnnungsmittels Typ B muss mindestens 60 C hher sein als die SADT des organischen Peroxids."

Anmerkung: Diese Bemerkung gilt nur fr die Befrderung organischer Peroxide in Verpackungen!